Schädlinge in der Mietwohnung: Wer zahlt?
Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wer den Befall verursacht hat. Der Vermieter muss die Wohnung in einem Zustand halten, in dem man darin wohnen kann – dazu gehört Schädlingsfreiheit. Hat aber der Mieter den Befall selbst herbeigeführt, trägt er die Kosten. Wir erklären, wie das in der Praxis aussieht. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Grundsatz: Instandhaltung ist Sache des Vermieters
Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Ein Schädlingsbefall ist ein Mangel. Hat der Mieter ihn nicht verschuldet, muss der Vermieter ihn auf eigene Kosten beseitigen lassen.
Typische Fälle – und wer zahlt
Schaben wandern über Leitungen aus Nachbarwohnungen ein
- Wer zahlt in der Regel?
- Vermieter
Ratten im Hof oder Keller durch defekte Rohre
- Wer zahlt in der Regel?
- Vermieter
Mäuse durch undichte Fenster oder Türen
- Wer zahlt in der Regel?
- Vermieter
Lebensmittelmotten mit dem Einkauf eingeschleppt
- Wer zahlt in der Regel?
- meist Mieter
Bettwanzen nach einer Reise des Mieters
- Wer zahlt in der Regel?
- meist Mieter – Ursache oft schwer nachweisbar
Befall durch mangelnde Hygiene oder Müll in der Wohnung
- Wer zahlt in der Regel?
- Mieter
Ihre Pflicht als Mieter: sofort melden
Mieter müssen einen Mangel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Wer zu spät meldet und so einen größeren Befall verursacht, kann für den Mehrschaden haften. Melden Sie den Befall deshalb schriftlich, mit Datum und am besten mit Fotos.
- Was haben Sie wann und wo gesehen?
- Fotos von Tieren, Kot, Fraßspuren
- Bitte um Beseitigung mit angemessener Frist
Darf ich selbst einen Kammerjäger beauftragen?
Grundsätzlich soll zuerst der Vermieter die Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beseitigen. Nur wenn er trotz Frist nicht handelt oder ein Notfall vorliegt – etwa ein Wespennest am Kinderzimmerfenster – kann der Mieter selbst beauftragen und die Kosten zurückverlangen. Sprechen Sie im Zweifel mit einem Mieterverein.
Mietminderung bei Schädlingsbefall
Ein erheblicher Befall kann die Miete mindern, solange er besteht. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab – ein paar Silberfischchen im Bad sind etwas anderes als Ratten in der Küche. Voraussetzung ist, dass der Mieter den Befall nicht verursacht und ihn gemeldet hat.
Schädlingsbekämpfung in den Nebenkosten
Regelmäßige, vorbeugende Schädlingsbekämpfung (zum Beispiel ein jährlicher Kontrollvertrag für eine Wohnanlage) darf als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Einmalige Bekämpfungen eines konkreten Befalls gehören in der Regel nicht dazu.
Wie wir helfen können
Wir erstellen auf Wunsch einen kurzen Befundbericht mit Fotos und unserer Einschätzung zur wahrscheinlichen Ursache. Das ersetzt kein Gutachten, hilft aber im Gespräch zwischen Mieter, Vermieter und Hausverwaltung.
Kurz beantwortet
Kann der Vermieter die Kosten auf alle Mieter umlegen?
Nur laufende, vorbeugende Maßnahmen und nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Eine einmalige Bekämpfung trägt der Vermieter selbst oder der Verursacher.
Was, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Setzen Sie schriftlich eine Frist. Verstreicht sie, können Sie unter Umständen selbst beauftragen und die Kosten zurückfordern. Lassen Sie sich dazu beraten.



