Kammerjäger-Kosten von der Steuer absetzen
Wer im eigenen Haushalt einen Kammerjäger beauftragt, kann einen Teil der Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das gilt für Mieter wie für Eigentümer. Entscheidend sind drei Dinge: der Arbeitslohn muss getrennt ausgewiesen sein, die Zahlung muss unbar erfolgen und die Leistung muss im Haushalt erbracht worden sein. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Schädlingsbekämpfung im Privathaushalt gehört zu den Leistungen, die nach § 35a EStG begünstigt sind. 20 % der Arbeitskosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen – nicht vom Einkommen. Je nach Einordnung als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 4.000 € bzw. 1.200 € Steuerermäßigung, den Sie mit anderen Leistungen teilen.
Was absetzbar ist – und was nicht
Arbeitszeit des Technikers
- Absetzbar?
- ja
Anfahrt
- Absetzbar?
- ja, als Teil der Arbeitskosten
Material wie Köder oder Mittel
- Absetzbar?
- nein
Gutachten ohne Arbeit vor Ort
- Absetzbar?
- in der Regel nein
Bekämpfung im vermieteten Objekt
- Absetzbar?
- nicht über § 35a, sondern als Werbungskosten des Vermieters
Rechenbeispiel
Eine Bettwanzenbehandlung kostet insgesamt 400 €, davon sind laut Rechnung 300 € Arbeits- und Fahrtkosten. 20 % von 300 € sind 60 € – um diesen Betrag sinkt Ihre Einkommensteuer.
Die Voraussetzungen im Überblick
- Rechnung auf Ihren Namen mit Adresse des Haushalts
- Arbeits- und Fahrtkosten getrennt vom Material ausgewiesen
- Bezahlung per Überweisung oder Karte – Barzahlung zählt nicht
- Leistung im Haushalt erbracht (Wohnung, Haus, Garten, Keller)
Mieter: auch über die Nebenkostenabrechnung
Wird Schädlingsbekämpfung über die Betriebskosten abgerechnet, können auch Mieter ihren Anteil geltend machen. Die Nebenkostenabrechnung muss den Arbeitsanteil dafür ausweisen, oder der Vermieter stellt eine Bescheinigung aus.
Kurz beantwortet
Kann ich den Kammerjäger auch absetzen, wenn ich bar bezahlt habe?
Nein. Für die Steuerermäßigung muss die Rechnung unbar bezahlt werden, zum Beispiel per Überweisung.
Gilt das auch für Wespennest-Entfernung im Garten?
Ja, wenn der Garten zum Haushalt gehört. Entscheidend ist, dass die Arbeit auf Ihrem Grundstück erbracht wurde.



