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Recht & Kosten

Kammerjäger-Kosten von der Steuer absetzen

Wer im eigenen Haushalt einen Kammerjäger beauftragt, kann einen Teil der Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das gilt für Mieter wie für Eigentümer. Entscheidend sind drei Dinge: der Arbeitslohn muss getrennt ausgewiesen sein, die Zahlung muss unbar erfolgen und die Leistung muss im Haushalt erbracht worden sein. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

Rechnung eines Kammerjägers neben einem Taschenrechner auf einem Küchentisch

Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Schädlingsbekämpfung im Privathaushalt gehört zu den Leistungen, die nach § 35a EStG begünstigt sind. 20 % der Arbeitskosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen – nicht vom Einkommen. Je nach Einordnung als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 4.000 € bzw. 1.200 € Steuerermäßigung, den Sie mit anderen Leistungen teilen.

Was absetzbar ist – und was nicht

  • Arbeitszeit des Technikers

    Absetzbar?
    ja
  • Anfahrt

    Absetzbar?
    ja, als Teil der Arbeitskosten
  • Material wie Köder oder Mittel

    Absetzbar?
    nein
  • Gutachten ohne Arbeit vor Ort

    Absetzbar?
    in der Regel nein
  • Bekämpfung im vermieteten Objekt

    Absetzbar?
    nicht über § 35a, sondern als Werbungskosten des Vermieters

Rechenbeispiel

Eine Bettwanzenbehandlung kostet insgesamt 400 €, davon sind laut Rechnung 300 € Arbeits- und Fahrtkosten. 20 % von 300 € sind 60 € – um diesen Betrag sinkt Ihre Einkommensteuer.

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Rechnung auf Ihren Namen mit Adresse des Haushalts
  • Arbeits- und Fahrtkosten getrennt vom Material ausgewiesen
  • Bezahlung per Überweisung oder Karte – Barzahlung zählt nicht
  • Leistung im Haushalt erbracht (Wohnung, Haus, Garten, Keller)

Mieter: auch über die Nebenkostenabrechnung

Wird Schädlingsbekämpfung über die Betriebskosten abgerechnet, können auch Mieter ihren Anteil geltend machen. Die Nebenkostenabrechnung muss den Arbeitsanteil dafür ausweisen, oder der Vermieter stellt eine Bescheinigung aus.

Kurz beantwortet

Kann ich den Kammerjäger auch absetzen, wenn ich bar bezahlt habe?

Nein. Für die Steuerermäßigung muss die Rechnung unbar bezahlt werden, zum Beispiel per Überweisung.

Gilt das auch für Wespennest-Entfernung im Garten?

Ja, wenn der Garten zum Haushalt gehört. Entscheidend ist, dass die Arbeit auf Ihrem Grundstück erbracht wurde.

Quellen & weiterführende Informationen

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